Kirchgeld
Seit vielen Jahren ist das von
Gemeindegliedern gezahlte Kirchgeld eine wichtige Säule der Finanzierung für
unsere Gemeindearbeit. Lange handelte es sich dabei um eine von der
Landessynode beschlossene und vom Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigte so
genannte Ortskirchensteuer. Im Zuge der Entwicklung zu einer neuen gemeinsamen
Landeskirche in Norddeutschland hat sich seit vergangenem Jahr (2011) der Charakter
des nach wie vor erbetenen Kirchgelds gewandelt hin zu einer freiwillig zu
zahlenden Gemeindespende. Dem Kirchgemeinderat ist es wichtig, dass Sie das
wissen, wenn Sie weiterhin oder auch erstmalig diesen Beitrag direkt an die
Domgemeinde zahlen, wo das Geld zu 100 % für die Gemeindearbeit verwendet
wird. Die
Höhe Ihres Beitrags dürfen Sie
selbst bestimmen. Gerne senden wir Ihnen auch eine Tabelle zu, an der
Sie sich orientieren können. Sie erhalten einen Nachweis über die
Höhe der eingegangenen
Spende, die Sie mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen
können.
Herzlichen Dank! Kirchgeld-Konto der Domgemeinde Schwerin Institut: Evangelische Kreditgenossenschaft e.G. Konto-Nr.: 10 53 109 11 BLZ: 520 604 10 BIC: GENODEF1EK1 IBAN: DE56 5206 0410 0005 3109 11
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